Führerschein Klasse CE – Lastzüge

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung)

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T
Außerdem DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten).

Für den Antrag zum Führerschein der Klasse CE benötigen Sie:
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs

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